· 

Schwanger als Freelancer? Kein Problem!

Gerade mal zwei Monate, nachdem ich mich als freie Texterin und Journalistin selbstständig gemacht habe, bin ich schwanger geworden. „Ach Mensch, wärst du doch noch länger in deiner Festanstellung geblieben“, habe ich zu hören bekommen. „So schnell? War das gewollt?“, wurde ich gefragt. Und dann ist mein Verlobter auch noch Freiberufler, unsicherer kann es doch gar nicht sein, oder?
Ja, es ist ein Wunschkind. Und nein, ich wäre nicht lieber in der Festanstellung geblieben. Ich finde es nämlich ganz fantastisch, als Freiberufler-Paar Eltern zu werden. In diesem Artikel erkläre ich euch, wieso.

Ich bin meine eigene Chefin

Langer Frauenarzttermin von 9 bis 11:30 Uhr vormittags? Ist genehmigt. Ich fühl mich nicht so fit und würde gern früher Feierabend machen, wäre das okay? Logo! Ich würde gern schon die drei Wochen vor dem Mutterschutz etwas weniger arbeiten, kriegen wir das hin? Das ist kein Problem!

Ziemlich nette Chefin, oder? Das liegt daran, dass ich selbst meine Chefin bin. Ich bestimme, wann, wie und wie viel ich arbeite. Ich kann meine Aufträge so legen, dass ich mich wohl fühle. Und wenn ich mal kurz ein Stündchen auf dem Sofa brauche oder einen halben Tag zu Baby One statt ins Büro will, gönne ich mir das. Wenn ich mich gut fühle, arbeite ich mehr. Diesen Luxus kann mir keine Festanstellung bieten.

Ich bin finanziell nicht schlechter gestellt als andere

Viele denken, dass man als Freelancer keinerlei Chance auf Mutterschafts- oder Elterngeld hat. Das stimmt nicht. Als Pflichtversicherte in der Künstlersozialkasse habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, genau wie jede Angestellte. Und das Elterngeld zahlt sowieso der Staat – egal ob man festangestellt oder selbstständig ist. Die Nachweise sind vielleicht etwas komplizierter, die Berechnungsgrundlage ist eine andere. Bei mir sind es eben nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt, die als Grundlage gelten, sondern das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Also 2017, wenn das Kind 2018 zur Welt kommt. 2017 habe ich übrigens fest und frei gearbeitet, beides wird zusammengezählt.

Finanziell ergeben sich für mich somit keinerlei Nachteile. Ich kann sogar vor der Geburt noch ein paar mehr Aufträge annehmen, um mir ein finanzielles Polster zu verschaffen – das geht mit einem Fixgehalt nicht.

Wir sind beide für unser Kind da

Mein Verlobter und ich arbeiten beide viel von zu Hause aus. Das heißt: Ich werde nicht ein oder zwei Wochen nach der Geburt plötzlich von morgens bis abends mit unserem Sohn allein sein und darauf warten, dass Papa von der Arbeit kommt. Wir sind beide da. Wir teilen uns die Arbeit. Wir werden beide wickeln, beruhigen, singen, spazieren gehen, Besuch empfangen. Das führt zu mehr Gleichberechtigung in der Beziehung und keiner fühlt sich benachteiligt. Ich werde zwar durch das Stillen vermutlich trotzdem anfangs enger mit dem Baby sein, doch wer weiß – vielleicht klappt das mit dem Abpumpen sowieso besser und der Papa kann genauso gut Milch geben.

Ich kann meinen Wiedereinstieg flexibler gestalten als andere

Als Festangestellte gibt es das klassische Modell, ein Jahr auszusetzen und dann (in Teil- oder Vollzeit) wieder einzusteigen. Meist in Teilzeit, weil es anders nicht mit der Kinderbetreuung klappt. Wer ein entspanntes Kind hat, langweilt sich vielleicht ein paar Monate nach der Geburt schon ab und zu. Wer ein anstrengendes Kind hat, hätte sich vielleicht ein paar Monate mehr Auszeit gewünscht. Ich muss mich vorher nicht festlegen. Die Elterngeld-Planung kann man auch noch umplanen, wenn man merkt, dass es anders läuft als erwartet. Wenn alles entspannt funktioniert, kann ich nach drei, vier Monaten schon wieder Aufträge annehmen und von zu Hause aus ein paar Artikel schreiben. Wenn es anstrengend wird, lehne ich einfach ein bisschen länger Projekte ab und beziehe volles Elterngeld. Ich finde es großartig, dass ich so auf die Bedürfnisse meines Kindes reagieren kann.

Ich lass die Kita-Panikmache nicht an mich ran

Nach 15 Wochen Schwangerschaft wurde ich zum ersten Mal gefragt, ob ich mich schon um einen Kita-Platz gekümmert hätte. Nö, hab ich nicht. Werde ich auch nicht, solange das Kind nicht da ist. Ich weiß nämlich noch nicht, ob ich meinen Sohn mit 12, 18 oder erst mit 24 Monaten abgeben will. Und wenn ich keinen Platz bekomme für meinen Einjährigen, na gut, dann kriegen wir das mit unserem Homeoffice auch noch ein paar Monate länger hin, ihn zu Hause zu betreuen. Auch hier ist die Flexibilität der Freiberuflichkeit unschlagbar.

Und die Nachteile?

Natürlich hab ich den Nachteil, dass meine Auftraggeber nicht auf mich warten und ich nicht die Garantie habe, nach 12 Monaten genau dort wieder anzufangen, wo ich aufgehört habe. Das stimmt. Vielleicht wird es anstrengender, wieder den Fuß in die Tür zu bekommen. Doch ich glaube, es ist viel mehr Verständnis für diese Situation da, als man befürchtet. Bisher hat mir kein Auftraggeber das Gefühl gegeben, dass ich durch die neuen Umstände „weg vom Fenster“ bin. Ich bin nur mal ein paar Monate raus. Sammle neue Erfahrungen und Inspiration. Und dann starte ich wieder durch. Effektiver denn je.

Ich kann also jeder Freelancerin nur raten: Lasst euch nicht verunsichern. Wenn ihr einen Kinderwunsch habt, lasst euren Bauch und nicht die Zweifler entscheiden. Es lohnt sich.

Kommentar schreiben

Kommentare: 7
  • #1

    Pascale (Montag, 07 Mai 2018 15:42)

    Ich bin gerade auf deinen wunderbaren Artikel gestoßen und sehr froh, dass jemand mal über die positiven Aspekte der Selbtsständigkeit mit Kind schreibt.

  • #2

    Mia (Dienstag, 14 August 2018 23:14)

    Genau wegen den gestellten Fragen schiebe ich die Selbständigkeit vor mir her und die Schwangerschaft bleibt auch aus. Als Resultat bin ich doppelt frustriert. Dein Artikel löst meine Bedenken und macht Mut die Themen (Selbstverwirklichung, Familienplanung) unabhängig voneinander bzw. nicht mehr als Widerspruch zu betrachten. Vielen Dank für die andere Sicht!

  • #3

    Anna / THINK FEM (Donnerstag, 16 August 2018 11:10)

    Danke für die Kommentare! Liebe Mia, höre auf dein Bauchgefühl und trau dich! Als ich mich selbstständig gemacht habe, hatte ich immer den Gedanken: Falls es nicht klappt, suche ich mir halt wieder eine Festanstellung. Diese Option ist ja nicht für immer verschwunden – und dann hat man es wenigstens versucht. Also, auf geht's! :)

  • #4

    Franzi (Donnerstag, 17 Januar 2019 08:36)

    Hey, wie ist das mit dem Auftraggeber. Spielst du mir offenen Karten und sagst ihm, dass du schwanger bist, bevor du einen Auftrag annimmst?

  • #5

    Anna / THINK FEM (Samstag, 19 Januar 2019 21:18)

    Das kam ganz drauf an. Wenn die Schwangerschaft keine Probleme macht und man weiß, dass man Timings einhalten kann, kann man diese Infos für sich behalten, finde ich. Dann hätte ich es sogar komisch gefunden, das zu erzählen - wozu auch? Bei einem Auftraggeber wurde ich vor Ort gebucht, da war dann der Bauch offensichtlich als ich dort war, aber das hatte ja keinen Einfluss auf meine Arbeit, deshalb habe ich es vorher auch nicht erwähnt.

    Wenn aber zB eine Rechnung noch vor dem Mutterschutz bezahlt werden soll oder man weiß, dass einige Timings knapp werden könnten, weil die Schwangerschaft vielleicht nicht so unkompliziert läuft, dann ist es nur fair, mit offenen Karten zu spielen.

  • #6

    Ari (Montag, 22 April 2019 10:44)

    ich sage nur Danke :)

  • #7

    Nele (Donnerstag, 22 August 2019 21:33)

    Danke für den Artikel ich bin auch gerade am grübeln aber dein Artikel macht echt Mut.